Das Waadtländer Patent: Tarife, Bedingungen und Auslosung
Das allgemeine Patent kostet 750 Franken; der Zugang zur Steinbock-, Gämsen- und Hirschjagd führt über eine Auslosung.
Artikel 2 der Richtlinien setzt die Patentpreise für 2026-2027 fest: allgemeine Jagd 750 Franken, allgemein ohne Waffentragen 750 Franken, Fallenjagd 100 Franken, Wasservögel 150 Franken je Gewässer (Genfersee, Neuenburgersee, Murtensee), befristetes Gastpatent 50 Franken, provisorisches Patent für Jagdkandidaten kostenlos. Ein allgemeines Patent zusammen mit einem Wasservogelpatent kostet 950 Franken. Für die Erteilung nennt das kantonale Portal die beizubringenden Unterlagen: das Patent oder die Erfolgsausweise der Jagdprüfung; die im Patent eingetragene Bestätigung, die letzte periodische Schiessprüfung bestanden zu haben — ausser bei einem Patent ohne Waffentragen; den Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Schäden aus der Jagdausübung; den Nachweis der Hundesteuer für jeden eingesetzten Hund; und, wer nicht im Kanton wohnt, eine Ehrenerklärung, die Bedingungen von Artikel 31 Buchstaben a bis e des Wildtiergesetzes zu erfüllen. Die Jagd auf Steinbock, Gämse und Hirsch (Einzeljagd) steht nicht frei offen: Sie führt über eine Anmeldung und eine Auslosung, geregelt in den Artikeln 13 bis 20 der Richtlinien und in der Richtlinie vom 1. Januar 2026 über die Auslosungsjagden. Die Prüfung selbst richtet sich nach der Richtlinie vom 1. Mai 2021.