Tage und Zeiten: vier Tage pro Woche, eine Stunde um die Sonne
Gejagt wird von Montag bis Freitag ausser Mittwoch, von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang nach den Berner Ephemeriden.
Artikel 5 der Richtlinien erlaubt die Jagd am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Drei Ausnahmen erweitern die Woche: Das Reh auf Ansitz oder Pirsch ist im Oktober auch am Samstag offen; das Wildschwein von Juni bis Oktober am Samstag auf Ansitz oder Pirsch und von November bis Januar auch als Treibjagd; die Hirschjagd in der Gruppe ist zudem am Mittwoch und Samstag erlaubt, an den in Anhang I genannten Tagen. Artikel 6 setzt die Zeiten: von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, nach den Ephemeriden der Stadt Bern. Auch hier hat das Wildschwein sein eigenes Regime. Von Juni bis August dürfen Ansitz und Pirsch bis zwei Stunden nach Aufgang und ab zwei Stunden vor Untergang ausgeübt werden. Von November bis Januar reichen sie bis zwei Stunden nach Untergang. In den OROEM-Reservaten Nr. 4, 5, 6, 7, 8 und 115 sowie den Wildreservaten am Südufer des Neuenburgersees Nr. 49 bis 52 ist die Regulierung von mobilen Hochsitzen aus von 6 bis 21 Uhr möglich. Die Saison schliesst administrativ: Das Jagdbuch samt unbenutzten Kontrollblättern ist der Sektion Jagd, Fischerei und Arten bis spätestens 5. März 2027 zurückzusenden.