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Waadt

Waffen und Munition

Inhalt zu diesem Thema

Schalldämpfer erlaubt, Schiessprüfung Pflicht

Waadt lässt den Schalldämpfer auf der Jagd zu, doch sein Erwerb braucht eine Ausnahmebewilligung, und das Patent verlangt eine bestandene periodische Schiessprüfung.

Artikel 12 der Richtlinien erlaubt Waffen mit integriertem oder abnehmbarem Schalldämpfer für die Jagdausübung im Kanton. Der Erwerb des Zubehörs bleibt jedoch einer ausnahmsweisen Erwerbsbewilligung beim Waffenbüro der Kantonspolizei unterstellt. Sein Einsatz wird in den Wildschutzgebieten von internationaler und nationaler Bedeutung (OROEM und eidgenössische Jagdbanngebiete) empfohlen. Bei der Eignung wird das Patent nur erteilt, wenn darin bestätigt ist, dass die letzte periodische Schiessprüfung bestanden wurde — einzige Ausnahme ist das Patent ohne Waffentragen. Diese Prüfungen richten sich nach der Richtlinie vom 8. Juli 2019 über die periodischen Schiessprüfungen für die Jagdausübung. Artikel 11 regelt im Übrigen den Einsatz von Hochsitzen, und Artikel 6 Absatz 4 lässt allein für die Wildschweinregulierung von mobilen Hochsitzen aus in bestimmten Reservaten eine punktuell ausgelöste künstliche Lichtquelle als Schusshilfe zu.