Acht Patenttypen, und ein Preis nach Wohnsitz
Das Hochjagdpatent kostet einen Walliser 945 Franken und einen im Ausland wohnhaften Jäger 3505 Franken.
Artikel 3 des Beschlusses unterscheidet acht Patente: A für die Hochjagd, B für die Niederjagd, A+B für beide, C für Wasserwild, E für Kleinraubwild, R für die Nachsuche, G das Generalpatent, das alles ausser dem Wildschwein abdeckt, und S für die Sonderjagd auf das Wildschwein. Artikel 4 macht den Preis vom Wohnsitz abhängig, in vier Kategorien: Walliser, ehemalige Walliser mit Wohnsitz ausserhalb, übrige Schweizer und im Ausland Wohnhafte. Das Patent A kostet demnach 945, 1590, 2235 oder 3505 Franken; das B 600, 1110, 1620 oder 2620 Franken; das A+B 1345, 2347, 3350 oder 5400 Franken; das Generalpatent G 1420, 2487, 3555 oder 5730 Franken. Das Nachsuchepatent R kostet für alle 25 Franken, und der SCPF erstattet sie dem Inhaber, der seine Tätigkeit belegt. Die Patente C, E und S können von Auswärtigen nicht allein erworben werden: Sie setzen ein Patent A, B oder A+B voraus. Ein Walliser, der sie einzeln löst, zahlt eine zusätzliche Grundtaxe von 150 Franken. Dazu kommen eine Haftpflichtprämie von 25 Franken, eine Taxe von 200 Franken für Nichtmitglieder einer Diana und 200 Franken für eine Gastkarte. Ab dem fünfzigsten Patent gilt der halbe Tarif.