Entladene Waffe beim Transport, Kugelschuss in der Ebene verboten
Ausserhalb des Fussmarschs wird die Waffe entladen und in geschlossenem Futteral transportiert; in der Rhoneebene ist der gezogene Kugelschuss grundsätzlich verboten.
Artikel 31 des Beschlusses regelt Tragen und Schuss. Bei jedem Transport, motorisiert oder nicht, muss die Waffe entladen und in einem geschlossenen Schutzfutteral verstaut sein; fehlt ein Futteral, ist sie zu zerlegen. Sie darf keinesfalls im vorderen Teil eines Motorfahrzeugs mitgeführt werden, weder auf der Fahrer- noch auf der Beifahrerseite. In der Jagdausübung ist das Führen einer geladenen Waffe nur zu Fuss erlaubt. Die Rhoneebene kennt eigene Einschränkungen. Der Kugelschuss mit gezogenem Lauf ist dort grundsätzlich verboten; geduldet wird er nur auf höchstens 250 Metern Breite ab dem Hangfuss, in Richtung Böschung, und unter der zwingenden Bedingung, dass keine Verkehrsverbindung in der Schusslinie liegt. Die Flintenlaufgeschosse sind dort verboten. Der Schuss mit glattem Lauf ist zudem beidseits der Autobahn untersagt, auf einem ab dem Abschlussgitter nach aussen gemessenen Streifen. Artikel 30 zählt überdies Sektor für Sektor und Höhenpunkt für Höhenpunkt die Zonen auf, in denen der gezogene Kugelschuss während der Hochjagd verboten ist — von Oberwald bis zum Guldersand. Diese Liste ist zu genau, um zusammengefasst zu werden: Sie ist im Beschluss zu lesen, mit der Karte in der Hand.