Kontingentiertes Wild: Höchstzahlen je Stück und je Tag
Fünf Murmeltiere, fünfzehn Schnepfen, sechs Birkhähne: Der Beschluss deckelt Art für Art, teils auch pro Tag.
Artikel 10 setzt die Höchstzahl der Stücke fest, die ein Jäger in der Saison erlegen darf. Das Murmeltier ist auf fünf Stück begrenzt, vorbehältlich der besonderen Vorschriften von Anhang 2. Der Schneehase ist auf zwei Stück beschränkt, höchstens eines pro Tag; der Feldhase auf vier Stück, ebenfalls höchstens eines pro Tag. Der Birkhahn ist auf sechs Stück begrenzt, eines pro Tag; das Schneehuhn ebenfalls auf sechs, aber zwei pro Tag. Die Waldschnepfe steigt auf fünfzehn Stück, nach den Vorschriften von Artikel 23 Absatz 2. Die zugelassenen Enten sind über die Saison nicht gedeckelt, aber auf sechs Stück pro Tag beschränkt. Hirsch, Gämse, Reh und Wildschwein fallen nicht unter diese Tabelle: Ihre Entnahme regeln die Artikel der jeweiligen Jagd — 13 und 14 für den Hirsch, 13, 17 und 18 für die Gämse, 13, 19, 20 und 21 für das Reh, 13 und 26 für das Wildschwein. Schliesslich erinnert der Beschluss an einen Grundsatz, den die Zahlen vergessen lassen könnten: Vorbehältlich besonderer Bestimmungen sind alle Abschussrechte persönlich und nicht übertragbar.