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Zürich

Bewilligungen

Inhalt zu diesem Thema

Eine zweigeteilte Ausbildung, insgesamt vier Jahre

Zuerst Theorie und Schiessen, dann mindestens zwei Jahre Lernzeit im Revier vor der eigentlichen Jagdprüfung.

Die Ausbildung im Kanton Zürich ist zweigeteilt. Nach Theorie- und Schiessprüfung folgt eine Lernzeit als Anwärterin oder Anwärter in einem zürcherischen Jagdrevier. Nach mindestens zwei Jahren ist man zur eigentlichen Jagdprüfung zugelassen, die im Rahmen einer praktischen Prüfung stattfindet. Nach weiteren zwei Jahren kann die nunmehr jagdberechtigte Person die Jagdaufsichtsprüfung absolvieren und danach die Jagdaufsicht in einem Zürcher Jagdrevier wahrnehmen. Der Kanton veröffentlicht das Reglement über die Jagdprüfungen sowie ein Informationsblatt zur Rechtsprüfung für Jagdaufseher und zur Zusatzprüfung zur Anerkennung ausserkantonaler Jagdprüfungen — eine auswärtige Prüfung gilt in Zürich also nicht ohne Weiteres. Die Termine werden jahrweise angekündigt: Für die Prüfungen 2026 sind keine Anmeldungen mehr möglich, die Formulare für 2027 erscheinen ab Januar 2027.