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Zürich

Waffen und Munition

Inhalt zu diesem Thema

Der jährliche Treffsicherheitsnachweis als Bedingung

Jagdberechtigte müssen ihre Schiessfertigkeit jedes Jahr belegen: vier Schuss ins Schwarze auf 100 Meter, dazu das Schrotprogramm.

In Zürich ist die Treffsicherheit keine blosse Empfehlung: Jagdberechtigte müssen jährlich ihre Schiessfertigkeit unter Beweis stellen, um die Jagd ausüben zu dürfen. Das ist der Treffsicherheitsnachweis. Der Kanton nennt dessen Inhalt: Neben dem «Schrotprogramm» müssen vier Schuss in Serie auf dem 100-Meter-Kugelstand ins Schwarze treffen. Die Jagdberechtigten absolvieren ausserdem freiwillige Trainings, um ihre Schiessfertigkeit zu perfektionieren. Für das jagdliche Schiessen werden spezielle Anlagen benötigt. Zwischen Bülach und Eglisau entstand in den letzten Jahren eine grosse und moderne Jagd- und Sportschiessanlage; sie steht Jägerinnen und Jägern sowie Schützinnen und Schützen diverser Disziplinen seit Anfang Juli 2023 offen.