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Schweiz

Sicherheit

Inhalt zu diesem Thema

Sicherheitsregeln, die von jedem Kanton festgelegt werden

Der Bundesrahmen setzt allgemeine Grundsätze; Sicherheitsabstände, Schuss- und Treibjagddisziplin bleiben kantonale Vorgaben.

Die Sicherheit bei der Jagd liegt im Wesentlichen in der Zuständigkeit der Kantone, die die Verhaltensregeln vor Ort festlegen: sichtbare Kleidung, Sicherheitsabstände, Schussdisziplin und Signalisation bei Treibjagden. Der durch das Jagdgesetz (JSG) und seine Verordnung (JSV) gesetzte Bundesrahmen legt die allgemeinen Grundsätze zum Schutz von Personen und nicht bejagter Wildtiere fest, die die Kantone anschliessend je nach ihrer Praxis — Patent- oder Revierjagd — konkretisieren. Ein Jäger muss vor jedem Ausflug systematisch die geltenden kantonalen Vorschriften prüfen: zulässige Tage und Zeiten, Einsatz von Leucht- oder Nachtgeräten, Umgang mit Hunden und Verfahren zur Nachsuche eines verletzten Tieres. Allgemeine Empfehlungen ersetzen nie das am Jagdort geltende kantonale Reglement.