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Schweiz

Waffen und Munition

Inhalt zu diesem Thema

Ein bundesrechtlicher Rahmen für Jagdmittel, präzisiert durch jeden Kanton

Das JSG und die JSV setzen den Rahmen für Jagdmittel und -methoden; Kaliber, Zielgeräte und Ausrüstung bleiben kantonal geregelt.

Die in der Schweiz zulässigen Jagdmittel und -methoden werden auf Bundesebene durch das Jagdgesetz (JSG) und seine Vollzugsverordnung (JSV) geregelt, die die allgemeinen, im ganzen Land geltenden Grenzen festlegen, bevor jeder Kanton die konkreten Regeln für Waffen, Kaliber, Zielvorrichtungen und zulässige Munition auf seinem Gebiet präzisiert. Dieser Bundessockel regelt auch Einschränkungen bei der Nachtjagd und verbotenen Geräten. Die Voraussetzungen für den Erwerb und Besitz einer Waffe unterliegen zudem einem von der Jagdausübung selbst getrennten Rahmen. Ein aktiver Jäger in der Schweiz muss daher zwei Informationsebenen kombinieren: die auf Fedlex verfügbaren Bundestexte für den allgemeinen Rahmen und das kantonale Jagdreglement für die genauen, im betreffenden Gebiet geltenden Vorschriften, auch bei einem Wechsel von einem Kanton in einen anderen.