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Spanien

Jagdzeiten

Inhalt zu diesem Thema

Zeiten, die jede Autonome Gemeinschaft festlegt

Das Gesetz 42/2007 überträgt den Gemeinschaften, Flächen und zulässige Daten je Art zu bestimmen.

Einen spanischen Jagdkalender auf nationaler Ebene gibt es nicht. Artikel 65.2 des Gesetzes 42/2007 stellt die Regel auf: Die Jagdausübung ist so zu regeln, dass Erhaltung und Förderung der zugelassenen Arten gewährleistet sind, und «las Comunidades autónomas determinarán los terrenos y las aguas donde puedan realizarse tales actividades, así como las fechas hábiles para cada especie» — die Autonomen Gemeinschaften bestimmen die Flächen und Gewässer, auf denen diese Tätigkeiten stattfinden dürfen, sowie die zulässigen Daten für jede Art. Konkret veröffentlicht jede Gemeinschaft jährlich eine orden de vedas, den Erlass, der Zeiten, Jagdtage und Kontingente für die kommende Saison festlegt. Die Daten unterscheiden sich daher je Gemeinschaft für dieselbe Art, je nach örtlichen Verhältnissen. Zu bestimmen ist zuerst die Gemeinschaft des Reiseziels, dann der für die laufende Saison geltende Erlass.