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Ungarn

Bewilligungen

Inhalt zu diesem Thema

Vadászjegy für Ansässige, vadászati engedély für alle anderen

Auswärtige Jäger gehen über die Jagdbewilligung, die einen Vertrag oder eine Einladung und eine EWR-Versicherung voraussetzt.

Ungarn trennt zwei Titel klar. Den vadászjegy erhält auf Gesuch, wer ständigen Wohnsitz in Ungarn oder die ungarische Staatsangehörigkeit hat, mindestens achtzehn Jahre alt ist, die Jagdprüfung bestanden hat, nicht unter einem Entzugsentscheid steht und über eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung für Schäden an Dritten verfügt. Ab sechzehn Jahren gelten dieselben Bedingungen, ergänzt durch eine polizeiliche Bescheinigung über die Voraussetzungen des rechtmässigen Gebrauchs einer Schusswaffe. Der vadászjegy berechtigt zur Jagd auf dem Gebiet Ungarns; ausgestellt wird er von der Jagdkammer und ist in jedem Jagdjahr zu validieren. Für alle übrigen — und das ist der Weg der Schweizer Jägerschaft — öffnet Artikel 62 die vadászati engedély. Sie erhält auf Gesuch, wer volljährig ist, die Voraussetzungen des vadászjegy nicht erfüllt, nicht unter einem Entzugsentscheid steht und verfügt über: einen Vertrag über entgeltliche Jagd oder eine Einladung als Gastjäger; eine Einfuhrbewilligung für Jagdwaffe oder Greifvogel oder die nach dem Recht des Wohnsitzes verlangte Halterbewilligung; sowie eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung, ausgestellt von einem im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Versicherer, bei ausländischer Police mit beglaubigter Übersetzung. Die Kammer stellt die Bewilligung aus, wenn Vertrag oder Einladung und der Versicherungsnachweis dem Gesuch beiliegen. Die Bewilligung berechtigt zur Jagd in sämtlichen Jagdgebieten des Landes.