Ungarn: mindestens dreitausend Hektaren — und dreitausend Meter breit
Ein Jagdgebiet muss 3000 Hektaren erreichen, und seine gegenüberliegenden Grenzen müssen mindestens 3000 Meter auseinanderliegen.
Das ungarische Gesetz von 1996 über den Schutz des Wildes, die Wildbewirtschaftung und die Jagd stellt eine deutlich höhere Grössenanforderung als seine Nachbarn: Als Jagdgebiet gilt die Land- und Wasserfläche, deren Ausdehnung dreitausend Hektaren erreicht und deren gegenüberliegende Grenzlinien mindestens dreitausend Meter voneinander entfernt sind, und wo das Wild zudem die nötige Nahrung, seine natürlichen Fortpflanzungsbedingungen sowie sein natürliches Bewegungsbedürfnis, Deckung und Ruhe findet. Das Gesetz zählt danach auf, was nicht als Jagdgebiet gilt und bei der Flächenberechnung ausser Betracht bleibt: das Siedlungsgebiet einer Gemeinde, eingezäunte Aussenliegenschaften, die Wohnzwecken dienen, Einzelhöfe und Gutsbetriebe, Friedhöfe, eingezäunte Flächen mit anderer als land-, forst- oder jagdwirtschaftlicher Zweckbestimmung, Flugplätze, öffentliche Strassen — bei eingezäunten Strassen einschliesslich des Streifens zwischen Fahrbahn und Zaun — sowie Bahnareale. Diese doppelte Bedingung von Fläche und Breite erklärt die ungarische Struktur: Die Jagd ist dort auf grossen, von Gesellschaften bewirtschafteten Einheiten organisiert und nicht auf einzelnen Parzellen.