Huntalis
Bald bei Google Play verfügbar

Zypern

Bewilligungen

Inhalt zu diesem Thema

Vier Kursperioden und eine besondere Prüfung vor der ersten Lizenz

Die erste Lizenz setzt eine zugelassene Waffe, vier Kursperioden und das Bestehen einer besonderen Prüfung voraus.

Artikel 31 stellt das allgemeine Verbot auf: Niemand darf, mit oder ohne Begleitung eines oder mehrerer Hunde, Wild schiessen, töten, besitzen, fangen oder auf irgendeine Weise verfolgen und während der offenen Jagdzeit eine Jagdwaffe tragen, wenn er nicht Inhaber einer gültigen Jagdlizenz ist. Die erste Lizenz erteilt der Minister einer Person, die bereits eine Bewilligung zum Besitz eines nicht geschulterten Jagdbogens oder einer geschulterten Jagdwaffe mit glattem Lauf besitzt — einläufig mit nur einer Patrone im Lager oder doppelläufig mit nur einer Patrone je Lager —, sofern sie vier Perioden von Ausbildungskursen besucht und eine besondere Prüfung bestanden hat. Das Gesuch ist vor dem Beginn der Kurse und der Prüfung beim Minister einzureichen, auf dem Formular Typ A des Anhangs VII, mit einer aktuellen Passfoto und der in Anhang VIII festgelegten Gebühr. Das Gesetz fügt eine Regel für Hunde an: Das Training des Hundes ist in den bezeichneten Gebieten verboten, und die Jagd in Begleitung eines Hundes ist nur zulässig, wenn dessen Halterin oder Halter eine Jagdlizenz besitzt.