Zypern: Das zyprische Wildschaf gehört zur geschützten Wildfauna
Das Gesetz von 2003 definiert die Wildfauna als Wild, Wildvögel, Fuchs und Agrino.
Das zyprische Gesetz 152(I)/2003 über den Schutz und die Bewirtschaftung wildlebender Vögel und des Wildes beginnt mit Begriffen. Als Wildfauna gelten das Wild, die Wildvögel, der Fuchs und das Agrino — die Art Ovis orientalis ophion, das zyprische Wildschaf. Wildvogel ist jeder Vogel, der von Natur aus wild lebt, einschliesslich jagdbarer Vögel. Auch die Mittel definiert das Gesetz genau. Die Jagdwaffe ist eine lange, geschulterte Feuerwaffe mit glattem Lauf, entweder einläufig mit nur einer Patrone im Lager oder doppelläufig mit nur einer Patrone je Lager, oder eine Druckluftwaffe. Diese wird als Waffe bestimmt, deren Lauf innen glatt oder gezogen ist, die mit verdichteter Luft arbeitet und ein Geschoss aus Metall, Kunststoff oder anderem Material verschiesst. Der Ministerrat kann durch im Amtsblatt veröffentlichte Verfügung zusätzlich zu jeder Schonzeit das Schiessen, Töten, Verfolgen, Fangen, Verkaufen oder Feilbieten jeder Art von Wildfauna während eines in der Verfügung bestimmten Zeitraums verbieten; wer dagegen verstösst, macht sich strafbar.