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In Frankreich jagen mit Wohnsitz in der Schweiz

Nationales Jagdpatent, jährliche Validierung und Pflichtversicherung: was man für die Jagd in Frankreich wissen muss (Quelle OFB).

Anders als in der Schweiz, wo die Jagdbewilligung Sache der Kantone ist, kennt Frankreich ein nationales Jagdpatentsystem, dessen Erteilung und Verwaltung dem Office français de la biodiversité (OFB) obliegt, der öffentlichen Anstalt, die für Umweltpolizei und Jagdverwaltung zuständig ist. Der eigentliche Jagdschein wird bei einer Erstbeantragung nach bestandener, vom OFB organisierter Prüfung erteilt, welche die Kenntnis der Wildtiere, ihrer Umwelt, der geltenden Vorschriften und der Jagdsicherheit umfasst. Dieser Jagdschein ist nach seiner Erteilung ein dauerhafter Titel, genügt aber für sich allein nicht zur Jagdausübung: In jeder Saison muss die Inhaberin oder der Inhaber eine Validierung des Jagdscheins vornehmen, ein von der Prüfung getrenntes Verwaltungsverfahren, das die Jagdberechtigung für den betreffenden Zeitraum und das gewählte Gebiet bedingt. Diese Validierung kann national oder auf ein oder mehrere Departements beschränkt erfolgen, je nach Wahl der jagenden Person, und ist zwingend mit einer Jagdhaftpflichtversicherung verbunden, die für jede Jagdausübung in Frankreich gesetzlich vorgeschrieben ist. Für eine in der Schweiz wohnhafte Person, die in Frankreich jagen möchte, bestehen je nach Situation mehrere Wege: Wer über keinen Jagdschein verfügt, kann einen ersten französischen Jagdschein erlangen, indem sie oder er sich der vom OFB organisierten Prüfung unterzieht; das Code de l'environnement français (das französische Umweltgesetzbuch) sieht darüber hinaus für gebietsfremde Personen, die bereits einen im Ausland ausgestellten Jagdschein besitzen, die Möglichkeit vor, diesen ausländischen Titel validieren zu lassen oder eine befristete Jagdlizenz zu erlangen, die neun aufeinanderfolgende Tage gültig und verlängerbar ist, gegen Vorlage dieses ausländischen Jagdscheins und eines Nachweises der Jagdhaftpflichtversicherung. Die genauen Modalitäten dieser unterschiedlichen Wege — erforderliche Unterlagen, Verfahren, betroffene Gebiete — sind direkt beim OFB oder beim Jagdverband (fédération départementale des chasseurs) des betreffenden Departements zu erfragen, da nur diese Stellen befugt sind, das für jede individuelle Situation genau geltende Verfahren mitzuteilen. Ebenso ist zu beachten, dass Jagdzeiten, jagdbare Arten und Sicherheitsregeln in Frankreich der französischen Regelung unterliegen und sich vom schweizerischen Bundes- und Kantonsrecht unterscheiden, sodass sich eine an das schweizerische System gewöhnte jagende Person vor jedem Jagdausflug gezielt über den französischen Rahmen informieren sollte, statt die im eigenen Wohnkanton geltenden Regeln zu übertragen.

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