Huntalis
Bald bei Google Play verfügbar

Das Schweizer Jagdpatent erhalten

Der Weg zur Schweizer Jagdbewilligung: Ausbildung, kantonale Prüfung und zwei Bewilligungssysteme je nach Kanton.

In der Schweiz gibt es keine einheitliche eidgenössische Jagdbewilligung: Die Erteilung einer Jagdberechtigung liegt in der Zuständigkeit der Kantone, im Rahmen des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1986 über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG, SR 922.0) und seiner Vollziehungsverordnung (JSV, SR 922.01). Der allgemeine Weg folgt jedoch in der ganzen Schweiz einer ähnlichen Logik. Die angehenden Jägerinnen und Jäger absolvieren zunächst eine Jagdausbildung, die vom Kanton oder von anerkannten Organisationen angeboten wird und die geltende Gesetzgebung, die Kenntnis der Wildtiere und ihrer Lebensräume, den Umgang mit Waffen und die Sicherheit sowie die Schiess- und Fährtenpraxis umfasst. Diese Ausbildung mündet in eine kantonale Jagdeignungsprüfung, deren Bestehen Voraussetzung für die Erteilung der Bewilligung ist. Art. 4 Abs. 3 JSG erlaubt den Kantonen jedoch, kurzfristige Bewilligungen auszustellen, namentlich für Personen, die sich noch in Ausbildung befinden, oder für Gastjägerinnen und Gastjäger. Inhalt, Organisation und Zeitplan dieser Prüfung werden von jedem Kanton selbst festgelegt und können von Region zu Region deutlich variieren, weshalb man sich für die genauen Modalitäten stets an die zuständige kantonale Jagdbehörde wenden sollte. Nach bestandener Prüfung bestehen je nach Kanton zwei Bewilligungssysteme nebeneinander: In den Patentkantonen erhält die jagende Person eine individuelle, nach Prüfung der Voraussetzungen erneuerbare Bewilligung; in den Revierkantonen werden Jagdreviere per Vertrag an Jagdgesellschaften verpachtet, deren Mitglieder das Jagdrecht auf diesen Flächen ausüben. Genf bildet einen Sonderfall: Die private Jagd ist dort seit einer Volksabstimmung verboten, die Wildbestandsregulierung wird von den kantonalen Wildhütern wahrgenommen. In allen Fällen setzt der Bund über das Bundesamt für Umwelt (BAFU) den Rahmen für den Artenschutz und koordiniert die eidgenössische Jagdpolitik, erteilt jedoch selbst keine individuellen Bewilligungen. Wer eine Jagdbewilligung erlangen möchte, muss sich daher direkt an den Kanton wenden, in dem die Jagd ausgeübt werden soll; Zulassungsbedingungen, erforderliche Unterlagen und allfällige Anerkennungen für bereits andernorts oder im Ausland ausgebildete Jägerinnen und Jäger werden durch das kantonale Recht geregelt. Personen, die ihre Jagdausbildung bereits in einem anderen Kanton oder im Ausland abgeschlossen haben, können unter Umständen eine Anerkennung ihrer Vorbildung beantragen; ob und in welchem Umfang eine solche Anerkennung gewährt wird, entscheidet im Einzelfall der Kanton, bei dem die Bewilligung beantragt wird.

Alle Ratgeber