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Dänemark

Bewilligungen

Inhalt zu diesem Thema

Das jagttegn: fünf Voraussetzungen, darunter die Zustimmung des Justizministers

Nur wer ein jagttegn hat, darf Wild beschiessen; es wird ab 16 Jahren an Ansässige erteilt, nach bestandener Prüfung.

Artikel 39 ist unmissverständlich: Wild darf nur von Personen beschossen werden, die ein jagttegn besitzen; es wird vom Umweltminister ausgestellt. Das jagttegn ist auf der Jagd zusammen mit einem Lichtbildausweis mitzuführen und der Polizei auf Verlangen vorzuweisen. Artikel 40 zählt fünf Erteilungsvoraussetzungen auf: fester Wohnsitz in Dänemark; vollendetes 16. Altersjahr; das nötige Sehvermögen sowie im Übrigen die erforderliche geistige und körperliche Leistungsfähigkeit; der Nachweis durch eine Prüfung, die erforderlichen Kenntnisse der häufig vorkommenden Wildarten sowie der Regeln über Jagd und Wildbewirtschaftung einschliesslich der jagdethischen Grundsätze zu besitzen und Fertigkeit im Umgang mit glattläufigen Schusswaffen zu haben; sowie die dafür erteilte Zustimmung des Justizministers. Zwei Regeln gelten für junge Jägerinnen und Jäger: Personen unter achtzehn Jahren erhalten das jagttegn nur mit Bewilligung der Inhaberin oder des Inhabers der elterlichen Sorge, und sie dürfen die Jagd nur in Begleitung einer über achtzehnjährigen Person ausüben, die selbst ein gültiges jagttegn besitzt.