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Estland

Bewilligungen

Inhalt zu diesem Thema

Ein Ausweis, zehn Jahre gültig, ab sechzehn Jahren

Der Jagdausweis bescheinigt die Jagdeignung; er gilt zehn Jahre und wird ab sechzehn nach Ausbildung und Theorieprüfung erteilt.

Der Jagdausweis ist das Dokument, das die Fähigkeit einer natürlichen Person zur Jagd bescheinigt. Er kann Personen erteilt werden, die mindestens sechzehn Jahre alt sind, eine Ausbildung im Bereich der Jagd absolviert und eine theoretische Jagdprüfung bestanden haben. Das Gesetz kennt eine nützliche Variante: Will die gesuchstellende Person keine Jagdfeuerwaffen verwenden, wird dies auf dem Ausweis vermerkt, und die Schiessprüfung entfällt. Der Ausweis ist zehn Jahre gültig. Nicht erteilt wird er Personen, denen das Jagdrecht als Strafe entzogen wurde, solange der Eintrag im Strafregister nicht gelöscht ist, und Personen, welche die Ausbildungs- und Prüfungsvoraussetzungen nicht erfüllen. Die Gültigkeit kann für höchstens drei Jahre ausgesetzt werden, namentlich wenn ein Entscheid über den Entzug der Jagdrechte in Kraft tritt oder die Person wegen einer der im Gesetz genannten Handlungen bestraft wurde; der Ausweis ist dann der ausstellenden Stelle abzugeben. Widerrufen wird er, wenn er erschlichen oder aufgrund eines gefälschten oder unwahren Dokuments erteilt wurde.