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Estland

Vorschriften

Inhalt zu diesem Thema

Estland: 5000 Hektaren für ein Hochwildrevier

Ein für die Hochwildjagd geschaffenes Revier umfasst mindestens 5000 Hektaren bejagbare Fläche innerhalb einer geschlossenen Grenze.

Das estnische Jagdgesetz regelt Bildung und Nutzung der Jagdreviere, das Monitoring des Wildes, Abschussquoten und -struktur, die Dokumente, die Jagdrechte bescheinigen, den Ersatz von Wildschäden sowie staatliche Aufsicht und Haftung. Als Jagdgebiet gilt eine Fläche, auf der Wild frei leben kann und die zu jagdlichen Zwecken genutzt wird; ausgenommen sind namentlich die in Plänen ausgewiesenen Flächen innerhalb von Städten, Ortschaften und Kleinstädten. Das Jagdrevier wiederum wird für die Hochwildjagd gebildet: Seine bejagbare Fläche innerhalb einer geschlossenen Grenze beträgt mindestens fünftausend Hektaren. Das Gesetz unterscheidet zum Zweck von Schutz und Kontrolle Hoch- und Niederwild. Zum Hochwild zählen Elch, Rothirsch, Reh, Wildschwein, Braunbär, Wolf, Luchs und Kegelrobbe. Die Liste des Niederwildes steht in den vom Umweltminister erlassenen Jagdregeln. Der Grundeigentümer hat im Rahmen und nach dem Verfahren dieses Gesetzes eigene Rechte bei der Jagd. Die im Riigi Teataja veröffentlichte englische Fassung ist eine Übersetzung: Rechtskraft hat allein der estnische Text.