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Finnland

Bewilligungen

Inhalt zu diesem Thema

Die Jagdkarte: 43 Euro und eine Prüfung — ausser für auswärtige Jäger

Die jährliche Hegeabgabe eröffnet die Jagdkarte; die finnische Prüfung entfällt für Ausländer, die zu Hause jagen dürfen.

Wer die Jagd ausübt oder nach Artikel 30 des Jagdgesetzes als Jagdleiterin oder Jagdleiter wirkt, hat dem Staat je Jagdjahr die Hegeabgabe (riistanhoitomaksu) zu entrichten. Wer der Jägerin oder dem Jäger bloss hilft — als Hundeführer, als Treiber bei der Hirschjagd oder in vergleichbarer Weise —, ist nicht abgabepflichtig. Wer bezahlt hat, erhält die Jagdkarte (metsästyskortti). Die Abgabe beträgt 43 Euro je Jagdjahr, 10 Euro für Personen, die zu Beginn des Jagdjahres das 18. Altersjahr noch nicht erreicht haben. Vor der Zahlung ist die Kenntnis der Jagd, der Hege und der einschlägigen Vorschriften nachzuweisen, indem die Jägerprüfung (metsästäjätutkinto) vor einer von der finnischen Wildtieragentur bezeichneten Prüfungsperson abgelegt wird. Drei Fälle sind von der Prüfungspflicht ausgenommen: wer in einem der fünf vorangegangenen Jagdjahre die Abgabe entrichtet hat; finnische Staatsangehörige, die nach den Vorschriften der Provinz Åland dort jagen dürfen; und Ausländerinnen und Ausländer, die in ihrem Heimatland zur Jagd berechtigt sind. Der letzte Punkt betrifft Schweizer Jägerinnen und Jäger unmittelbar.