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Finnland

Vorschriften

Inhalt zu diesem Thema

Finnland: Jagdrecht beim Eigentümer, das Meer für alle

Das Jagdrecht steht dem Grundeigentümer zu; auf den allgemeinen Meeresgewässern jeder in Finnland dauerhaft wohnhaften Person.

Das finnische Jagdgesetz (metsästyslaki 615/1993) weist in Artikel 6 das Recht, die Jagd auszuüben und darüber zu verfügen, der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Gebiets zu, soweit nichts anderes bestimmt ist. Artikel 7 öffnet eine für Europa ungewöhnlich weite Ausnahme: Jede Person mit dauerndem Wohnsitz in Finnland darf auf den allgemeinen Wassergebieten im Meer jagen, auf den dort liegenden Inseln und Schären, die dem Staat gehören und deren Besitz niemandem überlassen wurde, sowie in der finnischen Wirtschaftszone. Artikel 20 nennt die allgemeinen Anforderungen: Die Jagd ist nach den Grundsätzen der nachhaltigen Nutzung so auszuüben, dass die Wildbestände nicht gefährdet werden, die Natur nicht unnötig geschädigt wird und den Tieren kein unnötiges Leiden zugefügt wird. Die Ertragsfähigkeit der Bestände ist durch zweckmässige Hege zu sichern, und die Jagd darf weder Menschen noch fremdes Eigentum gefährden oder schädigen.