Die Jagdkarte gilt auch für auswärtige Besucher
Ausländische Reisende, die in Island jagen, müssen die Jagdkarte lösen und im Übrigen dieselben Anforderungen erfüllen wie isländische Jäger.
Das isländische Jagdrecht liest sich in zwei Schichten. Alle isländischen Staatsangehörigen sowie ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Island dürfen in den Allmenden jagen, auf den afréttir ausserhalb der Hofliegenschaften, sofern niemand ein Eigentumsrecht nachweisen kann, sowie in der isländischen Wirtschaftszone ausserhalb der zu den Liegenschaften gehörenden Gewässer — nach Erlangung der im Gesetz und den dazu erlassenen Regeln vorgesehenen Bewilligung. Auf privatem Land dagegen steht das Recht zu jagen und über die Jagd zu verfügen allein den Grundeigentümern zu, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. Das Gesetz sichert diese Bindung: Das Jagdrecht darf weder ganz noch teilweise dauerhaft von der Liegenschaft getrennt werden. Für einen bestimmten Zeitraum darf es abgetrennt werden, jeweils höchstens zehn Jahre. Für auswärtige Jägerinnen und Jäger ist die Regel ausdrücklich: Ausländische Reisende, die hier jagen, haben die Jagdkarte (veiðikort) nach Artikel 11 zu lösen und im Übrigen die Anforderungen zu erfüllen, die an Jägerinnen und Jäger im Land gestellt werden.