Island: Alle Wildtiere sind geschützt, sofern nichts anderes gilt
Der Schutz ist die Regel; ihn aufzuheben setzt voraus, dass der Zuwachs des Bestandes die jagdbedingten Verluste ausgleicht.
Das isländische Gesetz Nr. 64/1994 über Schutz, Schonung und Bejagung wildlebender Vögel und Säugetiere beginnt mit Begriffen. Vernd — der Schutz — bedeutet, Jagd und andere Handlungen, die den Zuwachs oder die Verluste einer Art beeinflussen können, so zu führen, dass die Art nicht in Ausrottungsgefahr gerät. Friðun — die Schonung — ist das Verbot der Jagd und anderer Handlungen, welche die Verluste erhöhen oder den Zuwachs mindern können; sie erstreckt sich auf Eier und Nester der geschützten Vögel. Wildtiere sind alle Vögel und Säugetiere ausser Robben, Walen, Heimtieren und Nutzvieh; ein gefangenes und gehaltenes Tier gilt weiterhin als Wildtier. Die materielle Grundregel steht in einem Satz: Alle Wildtiere, auch jene, die regelmässig ins Land kommen oder kommen könnten, sind geschützt, sofern dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. Dazu kommt eine allgemeine Verhaltenspflicht: Gegenüber Wildtieren und ihren Lebensräumen ist stets grösste Vorsicht und Rücksicht zu üben und unnötige Störung zu vermeiden; Raumplanung und Landnutzung haben dies zu berücksichtigen. Die Aufhebung des Schutzes steht nicht im Belieben: Der Entscheid muss darauf beruhen, dass der Zuwachs des Bestandes die jagdbedingten Verluste ausgleicht und dass mit der Jagd Werte in Fleisch, Häuten oder anderen Erzeugnissen genutzt werden.