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Island

Waffen und Munition

Inhalt zu diesem Thema

Freihändig von der Schulter — und höchstens Kaliber 12 auf Vögel

Erlaubt sind nur Schusswaffen, die freihändig von der Schulter abgefeuert werden; auf Vögel ist ein Schrotkaliber über Nr. 12 verboten.

Artikel 9 stellt die Grundregel auf: Bei der Jagd dürfen nur Schusswaffen verwendet werden, die freihändig von der Schulter abgefeuert werden können, vorbehältlich der im Artikel selbst aufgezählten und in Verordnungen näher geregelten Ausnahmen. Bei der Vogeljagd ist es untersagt, eine Flinte mit einem Kaliber grösser als Nr. 12 zu verwenden. Der Artikel führt danach eine Liste verbotener Mittel. Untersagt sind namentlich Gift und Schlafmittel, ausser bei der Mäuse- und Rattenbekämpfung; Sprengstoff, Benzin oder andere Stoffe zum Ausräuchern oder Begasen; Steine, stumpfe Waffen, Schneidwaffen, Harpunen, Stichwaffen und ähnliche Gegenstände — stumpfe Waffen bleiben beim traditionellen Fang junger Eissturmvögel, Basstölpel und Kormorane erlaubt. Auch Netze sind verboten, ausser dem Handnetz für die Papageitaucherjagd und unter dem Vorbehalt, der für Tordalk, Trottellumme und Dickschnabellumme gilt. Vögel, die in Netzen umkommen, welche für die Fischerei oder die Robbenjagd ausgelegt wurden, dürfen weder zum Verkauf angeboten noch verkauft werden.