Huntalis
Bald bei Google Play verfügbar

Italien

Waffen und Munition

Inhalt zu diesem Thema

Jagdmittel bis auf das Kaliber genau aufgezählt

Glatter Lauf bis zwei Schuss und höchstens Kaliber 12, gezogener Lauf mindestens 5,6 mm; fünf Patronen nur bei der Schwarzwildjagd.

Art. 13 des Gesetzes Nr. 157/1992 zählt die zulässigen Mittel genau auf. Die Flinte mit glattem Lauf ist bis zu zwei Schuss zugelassen, als Repetier- oder Selbstladewaffe mit einem Magazin von höchstens zwei Patronen und einem Kaliber nicht über 12. Die Büchse mit gezogenem Lauf ist als Einzellader mit Handrepetierung oder als Selbstlader zugelassen, mit einem Kaliber von mindestens 5,6 mm und einer Leerhülse von mindestens 40 mm Höhe; die Magazine halbautomatischer Büchsen dürfen während der Jagdausübung höchstens zwei Patronen enthalten, bei der Schwarzwildjagd bis zu fünf. Zulässig sind ferner kombinierte Waffen mit zwei oder drei Läufen, davon ein oder zwei glatte Läufe bis Kaliber 12 und ein oder zwei gezogene Läufe ab 5,6 mm, sowie die Jagd mit Bogen und Beizvogel. Der Einsatz von Waffen der Kategorie A der europäischen Waffenrichtlinie bleibt absolut verboten.