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Kasachstan

Bewilligungen

Inhalt zu diesem Thema

Der Jägerausweis, gebunden an das «Jagdminimum»

Der Ausweis bescheinigt das Jagdrecht; seine Erteilung setzt die Kenntnis des Kurzlehrgangs Ochotminimum voraus.

Das kasachische Gesetz bestimmt den Jägerausweis (удостоверение охотника) als Dokument festgelegter Form, das einer natürlichen Person das Recht zur Jagd bescheinigt. Die Erteilung ist an eine Wissensanforderung geknüpft, die das Gesetz benennt und definiert: Das Ochotminimum ist ein besonderer Kurzlehrgang des Ausbildungsprogramms, der Fragen der Gesetzgebung der Republik Kasachstan über Schutz, Reproduktion und Nutzung der Tierwelt sowie die Sicherheitstechnik bei der Jagd behandelt; seine Kenntnis ist zwingende Voraussetzung für die Ausstellung des Jägerausweises. Zu diesem persönlichen Dokument tritt eine Nutzungsbewilligung: Die Bewilligung zur Nutzung der Tierwelt ist ein Dokument festgelegter Form, das natürlichen und juristischen Personen das Recht gibt, die Tierwelt zu nutzen — ausgenommen Fischressourcen und andere Wassertiere — sowie die erlegten Objekte, ihre Teile und Derivate einschliesslich Jagdtrophäen auszuführen und zu verkaufen. Die Jagdtrophäe wird ihrerseits als das Tier, seine Teile und Derivate bestimmt, dem Lebensraum nach dem im kasachischen Recht festgelegten Verfahren entnommen.