Kasachstan: Erwerbsjagd, Sportjagd und nationale Jagd
Das Gesetz unterscheidet Erwerbs- und Sportjagd; zur zweiten gehört die nationale Jagd mit Beizvogel und kasachischem Hund.
Das kasachische Gesetz über Schutz, Reproduktion und Nutzung der Tierwelt teilt die Jagd in zwei Kategorien. Die Erwerbsjagd (промысловая охота) ist das Erlegen jagdbarer Tierarten zu unternehmerischen Zwecken. Die Liebhaber- oder Sportjagd (любительская, спортивная охота) ist das Erlegen derselben Arten zur Befriedigung sportlicher und ästhetischer Bedürfnisse und zum persönlichen Verbrauch des erlegten Wildes. Innerhalb der zweiten Kategorie benennt das Gesetz eine landeseigene Praxis: Die nationale Jagd (национальная охота) ist das waffenlose Erlegen von Arten der Sportjagd mit Beizvögeln und Hunden kasachischer Rassen. Das Gesetz stellt den Einsatz dieser Hilfsmittel der Jagd ausdrücklich gleich. Die Gebietsregel ist einfach: Gejagt wird in den zugeteilten Jagdgebieten, sofern die zuständige Behörde nichts anderes bestimmt. Der Reservefonds der Jagdgebiete bezeichnet umgekehrt jene Gebiete, die keinem Nutzer der Tierwelt zugeteilt sind.