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Kroatien

Bewilligungen

Inhalt zu diesem Thema

Jagdkarte, schriftliche Erlaubnis und Waffenschein

Drei getrennte Dokumente: die Karte des Verbands, die schriftliche Erlaubnis des Jagdrechtsinhabers und der Waffenschein.

Artikel 67 stapelt drei Voraussetzungen. Jagen darf, wer eine gültige Jagdkarte und eine zuvor erteilte schriftliche Erlaubnis des Jagdrechtsinhabers auf sich trägt. Erlegen darf, wer zusätzlich einen gültigen Waffenschein für Besitz und Tragen von Waffen zu Jagdzwecken mitführt. Sich mit einer Waffe im Revier zu bewegen, ohne die zuvor erteilte schriftliche Erlaubnis bei sich zu haben, ist verboten. Die Jagdkarte stellt der Kroatische Jagdverband (HLS) aus. Er darf sie nur einer Person ausstellen, welche die Jagdprüfung bestanden und das Alter von siebzehn Jahren und sechs Monaten erreicht hat. Für Kartenbesitzerinnen und -besitzer unter achtzehn Jahren darf die schriftliche Erlaubnis des Jagdrechtsinhabers nur mit schriftlicher Zustimmung der Eltern oder der Vormundschaft erteilt werden. Der Minister regelt durch Verordnung die Bedingungen und Modalitäten der Jagd, das Tragen der Jagdwaffe, das Muster der Jagdkarte und deren Ausstellung, das Formular der Jagderlaubnis sowie die Führung des Verzeichnisses der durchgeführten Jagden.