Kroatien: Das Wild ist ein Gut von Interesse für die Republik
Das Gesetz erklärt das Wild zum Gut von Interesse für die Republik Kroatien, unter deren besonderem Schutz.
Das kroatische Jagdgesetz regelt die Bewirtschaftung von Revier und Wild. Diese Bewirtschaftung umfasst Hege, Schutz, Jagd und Nutzung des Wildes und seiner Teile. Das Gesetz weist diesen Tätigkeiten eine wirtschaftliche, touristische und Erholungsfunktion zu sowie die Funktion, die biologische Vielfalt und das ökologische Gleichgewicht der natürlichen Lebensräume, des Wildes und der wildlebenden Fauna und Flora zu schützen und zu erhalten. Artikel 3 bestimmt den Status des Wildes: Es ist ein Gut von Interesse für die Republik Kroatien und geniesst deren besonderen Schutz; die Errichtung von Revieren wird als im Interesse der Republik liegend erklärt. Artikel 4 nennt das Ziel: eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wildpopulationen und ihrer Lebensräume in einer Weise und in einem Umfang, welche die Vitalität der Bestände, die Produktionsfähigkeit der Lebensräume und die biologische Vielfalt dauerhaft verbessern. Das Gesetz setzt zudem die einschlägigen Rechtsakte der Europäischen Union um, namentlich die Richtlinie 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.