Ausweis der Staatsforstverwaltung, eigene Bewilligung für Ausländer
Den Jägerausweis erhält, wer die Prüfung vor der Prüfungskommission besteht; für Ausländer besteht eine eigene Bewilligung.
In Lettland heisst der persönliche Titel Jägerausweis. Der Staatliche Forstdienst stellt den Jägerausweis oder die Jagdleiterlizenz jenen Personen aus, welche die entsprechende Prüfung vor der Jägerprüfungskommission bestanden haben. Die Prüfung der Kandidatinnen und Kandidaten für Jäger und Jagdleiter führt ebenfalls der Staatliche Forstdienst durch. Das Ministerkabinett regelt die Einzelheiten: die Ausbildung von Jägern und Jagdleitern, das Programm und das Verfahren zur Prüfung der theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten, die Ausstellung, den Umtausch und den Entzug der Ausweise und Lizenzen sowie die Erneuerung, die Ausstellung neuer Dokumente oder die Verweigerung der Erneuerung. Auch die Höhe der Staatsgebühr für die Prüfung und deren Zahlungsmodalitäten legt das Kabinett fest. Zwei Punkte betreffen auswärtige Jägerinnen und Jäger unmittelbar. Zum einen bestimmt das Kabinett das Verfahren für die Bewilligung, die einer ausländischen Person die Jagd auf lettischem Gebiet erlaubt: Es gibt also einen vom nationalen Ausweis getrennten Weg. Zum andern verknüpft Artikel 13 die Jagd mit der Waffenberechtigung: Wer von der Staatspolizei eine Bewilligung zum Besitz einer Jagdwaffe erhalten hat, darf mit Jagdfeuerwaffen jagen.