Ein Jahr Praktikum — und die Anerkennung des ausländischen Dokuments
Jäger ist, wer den litauischen Jägerausweis besitzt oder ein im Ausland ausgestelltes, in Litauen anerkanntes Dokument.
Artikel 2 des Gesetzes enthält eine Definition, die auswärtige Jägerinnen und Jäger unmittelbar betrifft: Jäger ist die natürliche Person, die einen in der Republik Litauen ausgestellten Jägerausweis besitzt oder ein im Ausland ausgestelltes analoges Dokument, das in der Republik Litauen anerkannt wird. Für den litauischen Ausweis selbst ist Artikel 14 anspruchsvoll. Das Jagdrecht wird litauischen Staatsangehörigen, in Litauen dauerhaft wohnhaften Ausländern und Staatenlosen verliehen und der Ausweis ausgestellt, wenn sie drei Anforderungen erfüllen: das 18. Altersjahr vollendet haben; die Jägerausbildungskurse besucht und ein einjähriges Praktikum nach dem vom Umweltministerium festgelegten Programm absolviert haben — ausgenommen Studierende höherer Schulen, deren Lehrplan einen Grundkurs Jagd enthielt; und die Jagdprüfung nach der vom selben Ministerium festgelegten Ordnung und dem Programm bestanden haben. Nicht verliehen und nicht ausgestellt wird der Ausweis Personen mit Krankheiten oder körperlichen Mängeln aus einer vom Gesundheitsminister genehmigten Liste, die den ordnungsgemässen Umgang mit der Waffe verhindern; Personen, die wegen vorsätzlicher Straftaten verurteilt sind, solange die Verurteilung nicht erloschen oder getilgt ist; Personen, die eine Strafe verbüssen; sowie Personen, die innerhalb einer bestimmten Frist eine Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit Jagd- oder Fischereivorschriften oder mit unrechtmässigem Waffengebrauch begangen haben.