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Litauen

Vorschriften

Inhalt zu diesem Thema

Litauen: tausend zusammenhängende Hektaren je Jagdeinheit

Eine Jagdgebietseinheit muss mindestens 1000 zusammenhängende Hektaren umfassen, abgesehen von wissenschaftlichen und fischereilichen Ausnahmen.

Das litauische Jagdgesetz (Nr. IX-966 vom 20. Juni 2002) bezweckt, die gesellschaftlichen Beziehungen zu regeln, die mit dem Schutz der auf dem Gebiet der Republik Litauen vorkommenden jagdbaren Tierwelt und deren rationeller Nutzung zusammenhängen. Artikel 8 bestimmt die Bewirtschaftungseinheit. Jagdgebietseinheiten werden nach den Grundsätzen der Jagdplanung gebildet und ihre Grenzen geändert, wobei eine rationelle Bewirtschaftung der Bestände jagdbarer Tiere, deren angemessener Schutz sowie eine geordnete und sichere Jagd sicherzustellen und grössere Schäden an menschlichen Wirtschaftsobjekten zu vermeiden sind. Die Flächenregel ist beziffert: Eine Jagdgebietseinheit muss mindestens 1000 Hektaren zusammenhängender Jagdflächen umfassen. Nur zwei Ausnahmen sind vorgesehen: Kleinere Einheiten können auf Vorschlag des Umweltministeriums zu Wissenschafts- und Ausbildungszwecken gebildet werden oder auf Vorschlag des Landwirtschaftsministeriums in Gebieten von Fischteichen. Das Umweltministerium genehmigt die Kriterien der Geschlossenheit und die Anforderungen an die Grenzen der Einheiten.