Huntalis
Bald bei Google Play verfügbar

Luxemburg

Bewilligungen

Inhalt zu diesem Thema

Drei Jagdscheinkategorien, ein vorheriges Eignungszeugnis

Jahresjagdschein, dreitägiger Gästejagdschein und Dienstjagdschein; der erste Jahresjagdschein setzt das Eignungszeugnis voraus.

Artikel 61 des Gesetzes vom 25. Mai 2011 unterscheidet drei Kategorien von Jagdscheinen: den Jahresjagdschein, den dreitägigen Gästejagdschein und den Dienstjagdschein. Artikel 62 hält fest, dass jeder Jagdschein streng persönlich ist, dass Jahres- und Dienstjagdschein für ein Jagdjahr gelten und der Gästejagdschein drei aufeinanderfolgende Tage abdeckt. Artikel 63 macht die Ausstellung des Jahresjagdscheins von der Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszugs, einer Versicherungsbescheinigung nach Artikel 66 und einer Quittung über die entrichteten Gebühren abhängig; beim ersten Jahresjagdschein kommt ein gültiges Jagdeignungszeugnis hinzu. Dieses Zeugnis erhält nach Artikel 59, wer die Eignungsprüfung besteht; zugelassen wird ab vollendetem 17. Lebensjahr, gegen eine Einschreibegebühr zwischen 50 und 150 Euro. Artikel 60 erlaubt dem Minister, ein ausländisches Zeugnis gleichzustellen, wenn die Prüfungen vergleichbar sind und der Herkunftsstaat das luxemburgische Zeugnis anerkennt. Der Jahresjagdschein gilt im ganzen Land.