Ein Jagdjahr vom 1. April bis 31. März
Ein grossherzogliches Reglement legt Beginn und Ende je Art, Typ, Geschlecht und Jagdart fest, veröffentlicht mindestens acht Tage im Voraus.
Artikel 9 des Gesetzes vom 25. Mai 2011 steckt den zeitlichen Rahmen ab: «L'année cynégétique commence le 1er avril et se termine le 31 mars de l'année suivante.» Die Daten selbst stehen nicht im Gesetz: Ein grossherzogliches Reglement bestimmt für einen festgelegten Zeitraum und für das gesamte Gebiet oder Teile davon die Daten der Eröffnung und der Schliessung der Jagd nach Art, Typ oder Geschlecht des jagdbaren Wildes und nach jeder Jagdart und -methode — sowie die von Jägern und Dritten einzuhaltenden Sicherheitsmassnahmen. Derselbe Artikel sichert die Publizität: Das Reglement über Eröffnung und Schliessung wird mindestens acht Tage vor Beginn des betreffenden Zeitraums im Mémorial veröffentlicht. Während der Öffnungszeit darf niemand jagen, der keinen gültigen Jagdschein mit sich führt. Zu prüfen ist daher stets das für die laufende Saison geltende Reglement, nicht die Daten des Vorjahres.