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Luxemburg

Vorschriften

Inhalt zu diesem Thema

Ein an das Grundeigentum geknüpftes Jagdrecht, ausgeübt in gepachteten Losen

Das Gesetz vom 25. Mai 2011 knüpft das Jagdrecht an das unbebaute Grundstück; ausgeübt wird es über gepachtete Jagdlose.

Die luxemburgische Jagd richtet sich nach dem Gesetz vom 25. Mai 2011 über die Jagd. Artikel 3 stellt den Grundsatz auf: «Le droit de chasse est un accessoire indissociable du droit de propriété portant sur un fonds non bâti, rural ou forestier» — das Jagdrecht ist untrennbares Zubehör des Eigentums an einem unbebauten land- oder forstwirtschaftlichen Grundstück. Artikel 2 weist der Jagdausübung einen Zweck des Allgemeininteresses und der Nachhaltigkeit zu: zum Fortbestand der wildlebenden Tier- und Pflanzenwelt und ihrer Lebensräume beizutragen, die forst- und landwirtschaftlichen Tätigkeiten zu sichern, eine naturnahe Waldbewirtschaftung zu ermöglichen und Wildschäden vorzubeugen. Praktisch ist das Gebiet in Jagdlose geteilt, deren Recht verpachtet wird: Artikel 34 behält die Pächterstellung — durch öffentliche Versteigerung oder Verlängerung des Pachtvertrags — natürlichen Personen mit gültigem luxemburgischem Jahresjagdschein vor, die Sicherheit für den Pachtzins leisten. Ein grossherzogliches Reglement legt das Musterlastenheft dieser Verpachtungen fest.