Huntalis
Bald bei Google Play verfügbar

Luxemburg

Waffen und Munition

Inhalt zu diesem Thema

Nur Flinten und Büchsen, Kugelschuss auf Schalenwild vorgeschrieben

Alle anderen Mittel sind verboten, auch Fallenstellen und Beizvögel; Kugelschuss ist bei Rot-, Reh-, Schwarz-, Muffel- und Damwild Pflicht.

Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Mai 2011 begrenzt die Mittel strikt: «La chasse n'est autorisée qu'au moyen de fusils et de carabines. Tous les autres moyens de chasse, y compris le recours au piégeage et aux rapaces, sont interdits.» Derselbe Artikel schreibt den Kugelschuss für die Jagd auf Rothirsch, Reh, Wildschwein, Mufflon und Damhirsch vor und regelt das Mittel je nach Jagdart: Bei Ansitz und Pirsch ist allein der Kugelschuss mit gezogenem Lauf erlaubt; bei der Treibjagd ist auch der Kugelschuss mit glattem Lauf zulässig. Ein grossherzogliches Reglement legt die Einsatzbedingungen fest. Artikel 20 zieht die Folge daraus: Das Verbot, Wild zu transportieren, in Verkehr zu bringen, zu verkaufen oder zu kaufen, gilt jederzeit für Wild, das mit verbotenen Geräten erlegt wurde.