Bundesweites Waffenrecht, landesrechtliche Kaliber
Das Waffengesetz 1996 gilt bundesweit; welche Waffen zur Jagd zugelassen sind, bestimmt das Landesrecht.
Das Waffenrecht ist demgegenüber Bundessache: Das Waffengesetz 1996 gilt in ganz Österreich und regelt Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen unabhängig vom jagdlichen Gebrauch. Welche Waffen und Munitionen tatsächlich zur Jagd zugelassen sind — Mindestkaliber je Wildart, Magazinkapazität, erlaubte oder verbotene Vorrichtungen —, ergibt sich dagegen aus dem Jagdgesetz und der Verordnung des jeweiligen Landes. Beide Ebenen greifen ineinander: Eine Waffe rechtmässig nach dem Waffengesetz zu besitzen genügt nicht, wenn das Kaliber für die betreffende Wildart im Land der Jagdausübung nicht zugelassen ist. Wer aus dem Ausland kommt, hat zudem die bundesrechtlichen Voraussetzungen für die vorübergehende Verbringung der Waffe nach Österreich zu prüfen.