Schweden: Alles Wild ist grundsätzlich geschützt
Das Gesetz hält fest, dass Wild geschützt ist und nur bejagt werden darf, wenn Gesetz oder darauf gestützte Entscheide es erlauben.
Das schwedische Jagdgesetz (Jaktlag 1987:259) regelt die Wildhege, das Jagdrecht und die Jagdausübung auf schwedischem Gebiet und in der schwedischen Wirtschaftszone. Es versteht unter Wild die wildlebenden Säugetiere und Vögel und unter Jagd das Fangen oder Töten von Wild sowie das Suchen, Spuren und Verfolgen zu diesem Zweck; dazu zählen auch Eingriffe in die Nester des Wildes und das Nehmen oder Zerstören von Vogeleiern. § 3 dreht die Logik um, die mitteleuropäische Jägerinnen und Jäger gewohnt sind: «Viltet är fredat och får jagas endast om detta följer av denna lag eller av föreskrifter eller beslut som har meddelats med stöd av lagen.» Ist das Wild geschützt, gilt der Schutz auch für seine Eier und Nester. § 4 nennt die Ziele der Hege: die Wildarten des Landesbestandes und jene Vogelarten zu erhalten, die vorübergehend natürlich im Land vorkommen, sowie eine mit Blick auf öffentliche und private Interessen angemessene Entwicklung der Bestände zu fördern.