Der poľovný lístok gilt wochen-, monats- oder zehnjahresweise
Eine öffentliche Urkunde der Bezirkskammer; es gibt sie für slowakische Staatsangehörige und für Ausländer.
Der slowakische Jagdschein (poľovný lístok) ist eine öffentliche Urkunde, die das Recht seiner Inhaberin oder seines Inhabers bescheinigt, Wild zu erlegen, sofern die weiteren Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt sind. Ausgestellt, verlängert und entzogen wird er von der Bezirkskammer, in deren Zuständigkeitsgebiet die gesuchstellende Person ihren ständigen Wohnsitz hat. Es gibt zwei Kategorien: den Schein für slowakische Staatsangehörige und jenen für Ausländer. Die Laufzeiten sind ungewöhnlich flexibel: eine Woche, ein Monat, ein Jahr, fünf oder zehn Jahre, für Staatsangehörige wie für Ausländer; für Personen über 62 Jahre gilt er auf unbestimmte Zeit. Schülerinnen und Studierende einer Schule, an der Jagd Pflicht- oder Wahlfach ist, erhalten einen Schein bis Ende jenes Kalenderjahres, in dem sie das Studium abschliessen. Die Kammer stellt den Schein aus, wer nachweist, älter als sechzehn Jahre zu sein, im Kammerbezirk ständigen Wohnsitz zu haben — was für slowakische Staatsangehörige ohne Wohnsitz in der Slowakei nicht gilt — und die Jagdprüfung, die entsprechende Hochschulprüfung bestanden zu haben oder Schüler bzw. Absolvent einer solchen Schule zu sein. Eine enge Sonderregel betrifft bestimmte Ausländer: Diplomaten- oder Konsularausweise des slowakischen Aussenministeriums ersetzen zusammen mit dem Jagdschein des Herkunftslandes den Ausländer-Jagdschein.