Versicherungspflicht: 150 000 Euro für Personenschäden
Die Versicherung deckt mindestens 150 000 Euro je Ereignis für Personenschäden und 3000 Euro für Sachschäden.
§ 52 verlangt eine Versicherung von jeder Person, der in der Slowakei ein Jagdschein ausgestellt werden soll, Ausländer eingeschlossen. Sie muss gegen Schäden versichert sein, die bei der Ausübung des Jagdrechts durch Gesundheitsschädigung oder Tötung anderer Personen entstehen, mit einer Versicherungsleistung von mindestens 150 000 Euro, und für Sachschäden mit mindestens 3000 Euro je Schadenfall. Das Gesetz schliesst eine häufige Lücke: Die Versicherungsbedingungen, die den Umfang dieser Deckung näher regeln, dürfen keinen Vorbehalt enthalten, wonach der Versicherungsschutz bei Fahrlässigkeit der versicherten Person entfällt. Die Deckung muss also gerade dann greifen, wenn man sie braucht. § 53 fügt die entsprechende materielle Pflicht hinzu: Wer sich mit einer zur Wilderlegung bestimmten Waffe in einem Revier aufhält, muss den Jagdschein, die Abschussbewilligung und die nach besonderen Vorschriften verlangten Dokumente bei sich tragen.