Ein Jahr Lehrzeit vor der Prüfung, dann die Jagdkarte
Wer zur slowenischen Prüfung antritt, muss zuvor mindestens ein Jahr Lehrzeit unter einer Mentorin oder einem Mentor geleistet haben.
Artikel 61 überträgt die Durchführung der Jagdprüfungen der slowenischen Jagdunion; die Kandidatinnen und Kandidaten legen sie vor Prüfungskommissionen ab, die der Minister ernennt. Die Zulassungsbedingung ist anspruchsvoll: Kandidat ist, wer als Jagdlehrling unter Leitung einer Mentorin oder eines Mentors in einem lovišče oder in einem Revier mit besonderer Zweckbestimmung eine Lehrzeit von mindestens einem Jahr absolviert und den Ausbildungskurs besucht hat, dessen Programm Union, Institut und pädagogische Einrichtungen gemeinsam erarbeitet haben. Der Lehrling hat nach dem Waffenrecht Anspruch auf ein Waffendokument. Die Prüfung umfasst einen praktischen und einen theoretischen Teil und ist öffentlich; Voraussetzung für den theoretischen Teil ist der bestandene praktische Teil. Wer beim ersten Mal scheitert, darf die Prüfung noch zweimal wiederholen, mit mindestens sechs Monaten Abstand. Die Kommission stellt ein Zeugnis über die bestandene Prüfung aus. Artikel 62 eröffnet danach das Recht auf die Jagdkarte (lovska izkaznica) jeder Person, welche die gesetzlichen Bedingungen erfüllt, auch wenn sie keiner Jagdgesellschaft angehört. Die Jägerin oder der Jäger muss eine gültige Karte auf sich tragen und sie den Organen der inneren Angelegenheiten, den Jagdaufsehern oder der Jagdinspektion auf Verlangen vorweisen. Die Union stellt die Karten ihrer Mitglieder aus; der Reviermanager verlängert ihre Gültigkeit jährlich.