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Tschechien

Bewilligungen

Inhalt zu diesem Thema

Der lovecký lístek — und eine offene Tür für auswärtige Jäger

Es gibt drei Ausweisarten; bei Ausländern gilt ein gültiges ausländisches Jagddokument als Nachweis der tschechischen Prüfung.

Den Jagdschein (lovecký lístek) stellt die Myslivost-Verwaltung jenes Bezirks aus, in dem die gesuchstellende Person ihren ständigen Wohnsitz hat. Für Ausländerinnen und Ausländer sowie für tschechische Staatsangehörige ohne ständigen Wohnsitz in Tschechien stellt ihn die Verwaltung des Bezirks aus, in dem sie sich aufhalten. Das Gesetz kennt drei Arten: für tschechische Staatsangehörige, für Schülerinnen und Studierende von Schulen, an denen die Myslivost Studienfach oder Pflichtfach ist, und für Ausländerinnen und Ausländer. Erteilt wird der Schein nur, wer nachweist, älter als sechzehn Jahre zu sein, handlungsfähig zu sein, die Myslivost-Prüfung — oder die entsprechende Hochschulprüfung — bestanden zu haben oder Schüler, Studierender bzw. Absolvent einer einschlägigen Schule zu sein, und unbescholten zu sein. Für Jägerinnen und Jäger aus der Schweiz zählt ein Nebensatz: Bei Ausländern gilt ein gültiges, im Ausland ausgestelltes Dokument, das zur Jagd berechtigt, als Nachweis der bestandenen Myslivost-Prüfung. Das Gesetz verlangt zudem eine gültige Waffenberechtigung und eine Versicherung.