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Tschechien

Vorschriften

Inhalt zu diesem Thema

Tschechien: mindestens 500 Hektaren je Revier

Das Gesetz über die Myslivost setzt die Mindestfläche eines Reviers auf 500 Hektaren, bei einem Gehege auf 50 Hektaren.

Das tschechische Gesetz vom 27. November 2001 über die Myslivost (zákon č. 449/2001 Sb.) hat einen weiten Anwendungsbereich: Hege und Erhaltung der in Tschechien freilebenden Wildarten, die ausnahmsweise Haltung von Wild in Gefangenschaft, Ein- und Ausfuhr lebenden Wildes, Bildung und Nutzung der Reviere, Stellung der Jagdgenossenschaften, Schutz der Myslivost, Regulierung der Bestände, Durchführung der Jagd und Ersatz der Wildschäden. § 17 Absatz 7 setzt die Flächenregel: Die Mindestfläche beträgt für ein Gehege (obora) 50 Hektaren und für die übrigen Reviere 500 Hektaren. Das Gesetz verlangt zudem, Ausbuchtungen zu vermeiden und keine Reviergrenze entlang der Grenze zwischen landwirtschaftlichen und forstlichen Flächen entstehen zu lassen; die Verwaltung gleicht die Grenzen durch Tausch oder Angliederung von Parzellen aus. Die Aufsicht folgt derselben Kennzahl: Der Reviernutzer muss der Verwaltung für jede angebrochenen 500 Hektaren die Bestellung einer Jagdaufsicht (myslivecká stráž) vorschlagen.